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Die Krankenhausgesellschaft Sachsen

Die Krankenhausgesellschaft Sachsen ist gemäß ihrer Satzung der Förderung einer leistungsfähigen und bedarfsgerechten Krankenhausversorgung verpflichtet.

Satzungsgemäß hat sie die Aufgabe, auf „eine der Würde des Menschen verpflichtete, humane, bedarfsgerechte, leistungsfähige, wirtschaftliche und finanziell abgesicherte Versorgung durch eigenverantwortlich tätige Krankenhäuser mit pluraler Trägerstruktur hinzuwirken“.

www.khg-sachsen.de